Berufsschule

Berufsschule

Die Auszubildenden aus den verschiedensten Berufszweigen werden in einer Berufsschule nach verschiedenen Plänen der Ausbildungs-Berufe unterrichtet, dabei vermittelt die Berufsschule neben einer allgemeine Bildung auch eine fachliche Bildung für den jeweiligen Beruf, im Ausbildungsbetrieb werden den Auszubildenden dazu die praktische Fähigkeiten vermittelt und nahe gebracht. Auszubildende werden an mindestens zwei verschiedenen Orten ausgebildet, neben der Berufsschule ist das auch zuständige auszubildende Betrieb. Lehrwerkstätten, welche sich in manchen Berufsschulen befinden, können aber auch gleichzeitig praktisches Wissen vermitteln.

Auszubildende sind immer zur Teilnahme am Unterricht der Berufsschule verpflichtet. Nur durch diese Teilnahme wird auch gewährleistet, dass am Ende der Ausbildungszeit ein Abschlusszeugnis ausgehändigt wird. Die Ausbilder sind deshalb dazu verpflichtet, seine Auszubildenden beim Besuch der Berufsschule zu überprüfen und eventuell auch dazu anzuhalten. Deshalb arbeiten Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe auch immer eng zusammen, um Auszubildende auf ihrem Weg zu begleiten und bei Bedarf zu unterstützen und zu leiten.

Die Ausbildungsdauer für die Auszubildenden beträgt je nach zu erlernendem Beruf zwei bis dreieinhalb Jahre. Voraussetzungen hierfür sind ein Abschluss der Haupt- oder Realschule, das Abitur oder auch entsprechende Qualifikation. Die Berufsschulen unterstehen bei ihrer Arbeit der zuständigen Schulaufsichts-Behörde sowie den Schul-Gesetzen des jeweiligen Bundes-Landes. Der Besuch und der Aufenthalt an einer Berufsschule ist immer abhängig vom Ausbildungsjahr und vom zu erlernenden Beruf der Auszubildenden.

Eine Abschlussprüfung nach der erfolgreichen Ausbildung wird laut Berufsbildungsgesetz bei einer dafür zuständigen Stelle abgelegt. Das kann die Industrie- und Handels-Kammer, die Handwerks-Kammer, die Rechtsanwalts-Kammer oder auch die Verwaltungs-Schule sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung erhalten die Auszubildenden ein Abschlusszeugnis, das kann der Gesellen- oder auch der Facharbeiter-Brief sein. Erst mit diesem Zeugnis hat ein Auszubildender seine Ausbildung erfolgreich absolviert und kann nun in seinem erlernten Beruf eingesetzt werden.