Grundschule

Grundschule

Hinter dem Begriff Grundschule versteht sich in der Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung der ersten Schulart, die ein Kind in seinem Leben zu durchlaufen hat. In der Regel beginnt die Schulpflicht mit dem Vollenden des sechsten Lebensjahres und endet nach vier beziehungsweise sechs Jahren Schulzeit. Es herrscht das Klassenlehrerprinzip vor und die Schulklassen bestehen meist aus etwa zwanzig Schülern unterschiedlichster Herkunft und Geschlechts.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestimmungen bezüglich der Grundschulzeit. In Berlin und Brandenburg beträgt diese beispielsweise sechs Jahre und in den übrigen Bundesländern vier Jahre. In Hamburg wurde im vergangenen Jahr über eine sechsjährige Grundschulzeit, mit negativem Ergebnis, in einem Volksentscheid abgestimmt.

Jede Grundschule besitzt ein eigenes Schulkonzept, in welchem sie festhält, auf welchem Weg die Schüler ihre Lernziele innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen sollen.

Eine Schule mit einem christlichen Schulkonzept legt beispielsweise viel Wert auf die Wertevermittlung und das soziale Miteinander. Liegt der Schwerpunkt einer Grundschule auf der Montessoripädagogik, so wird den Schülern viel Freiraum in der Wahl ihrer täglichen Aufgaben gelassen und somit trägt diese Schulform insbesondere zu der Entwicklung eines selbstbestimmenden Individuums bei.

Innerhalb dieser Schulkonzepte gibt es die verschiedensten Unterrichtsformen und Lehr-/Lernmethoden. Angefangen vom klassischen Frontalunterricht, in welchem der Lehrer das Unterrichtsgeschehen bis ins kleinste Detail vorgibt bis hin zum modernen, offenen Unterricht, in welchem die Schüler beispielsweise mit Hilfe eines Wochenplanes selbst bestimmen, welche Aufgabe sie wann und wie erledigen.

Nach Beendigung der Grundschulzeit gehen die Schüler in eine weiterführende Schulart über. Dies kann das Gymnasium, eine Haupt-, Real- oder Sekundarschule sein. Die Art der weiterführenden Schule richtet sich nach Bundesland und Leistungsstand der Schüler. So gibt es in einer Vielzahl an Bundesländern genau festgelegte Regelungen, ob das Kind ein Gymnasium besuchen darf oder nicht. Über die Details kann sich auf den Bildungsservern des jeweiligen Bundeslandes genauer informiert werden.